Immobilienberatung
Veränderte Rahmenbedingungen erfordern Anpassungsfähigkeit
Für die Hausverwaltung Kramas als Dienstleistungsunternehmen steht die Erfüllung von Kundenwünschen an oberster Stelle. Vor allem bei der Bewirtschaftung einer Immobilie im Bereich der Miethausverwaltung ist deren langfristige Wertsteigerung die am häufigsten genannte Zielsetzung. Um diese zu erfüllen, steht am Beginn der Verwaltungstätigkeit die Erarbeitung einer mit unseren Kunden abgestimmten Strategie.
Mit der derzeit intensiv gelebten Praxis von ständigen Neugestaltungen von Rahmenbedingungen am Immobilienmarkt entstehen Herausforderungen, festgelegte Strategien noch intensiver bezüglich ihrer Auswirkungen zu prüfen und neu festzulegen. Was als Zielsetzung in der Vergangenheit zumeist gut einschätzbar war, muss heute bei der Beurteilung der Zielsetzung der Bewirtschaftung einer Immobilie wesentlich flexibler einbezogen werden.
Diese Änderungen liegen einerseits im Bereich einer Vielzahl sich wandelnder technischer Anforderungen an eine Immobilie (z.B. Ö-Normen, Objektüberprüfungspflichten, Stand der Technik usw.) und andererseits in der immer häufiger zu beobachtenden Anlassgesetzgebung im Bereich von wirtschaftlichen und steuerlichen Gestaltungsrahmen. Zum Beispiel hat die im Jahr 2016 beschlossene neue Regelung bezüglich der Abschreibungsmöglichkeiten von Immobilieninvestitionen – über die wir in unserer Kundenzeitung ausführlich berichtet haben – eine maßgebliche Veränderung in der tatsächlichen Steuergebarung gebracht, die selbstverständlich auch Einfluss auf das Investitionsverhalten genommen hat. Dadurch bedingt ist auch eine rückwirkende Anpassung bereits definierter Zielsetzungen erforderlich geworden, parallel dazu auch die Neuausrichtung ursprünglich vereinbarter strategischer Erwartungen an die Immobilie und an den Kunden.
Das genannte Beispiel lässt sich auch auf neue wohnrechtliche Bestimmungen, die möglicherweise durch die Neuausrichtung der politischen Machtverhältnisse zu erwarten sind, aber selbstverständlich auch auf die Vielzahl an technischen Auflagen im Bereich der Althäuser erweitern. Jede Veränderung nimmt jedenfalls Einfluss auf unsere Tätigkeit, unsere Dienstleistung im Sinne der Erfüllung der mit den Kunden abgestimmten Strategien – diese sind im Wesentlichen ausgerichtet auf die Neubewertung von bereits getätigten Investitionen. Generell merken wir bei dieser Aufgabe, dass der Kunde trotz der zum Zeitpunkt der Entscheidung richtig gewählten Vorgehensweise als Folge der geänderten Rahmenbedingungen die eigenen Entscheidungen kritisch zu hinterfragen beginnt, was mit einer entsprechenden Beratung unsererseits in Verbindung steht. Wir als Hausverwaltung bemühen uns durch unsere permanente Ausrichtung auf Veränderungen diese Gegebenheiten anzupassen, bzw. versuchen auch die ursprüngliche Zielsetzung angepasst zu erreichen.
Nicht vergessen werden sollte auch der Einfluss der Veränderung der Eigentümerstruktur auf die Strategie der Bewirtschaftung. Die Tatsache, dass eine ursprünglich bewusst gewählte Vorgangsweise aus der Sicht einer geänderten Eigentümerstruktur anders beurteilt wird, ist erfahrungsgemäß als logisch vorauszusetzen. In einem solchen Fall richtet sich die kritische Auseinandersetzung mit der Beurteilung einer gewählten Vorgehensweise sogar auf den Kernbereich einer Zielsetzung, nämlich auf die grundsätzliche Sinnhaftigkeit der Ausrichtung der ehemaligen Eigentümer. Um daraus entstehende Konflikte zu verhindern, wählt man heute bei der Festlegung der zu vereinbarenden Strategien von Seiten der Immobilienberatung möglichst standardisierte Abläufe.