Neue Datenschutzgrundverordnung
Was Sie dazu wissen sollten!
Rund um die Einführung der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) mit 25. Mai 2018 gibt es eine breite Berichterstattung in praktisch allen Medien. Auch wir von Kramas haben uns als Hausverwaltung intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt, da die Verordnung natürlich auch für uns Auswirkungen hat.
Die neue DSGVO baut im Prinzip auf das bis 25.05.2018 geltende DSG 2000 auf. Die in den letzten 18 Jahren stark fortgeschrittene Digitalisierung und die damit verbundenen Verhaltensänderungen – speziell durch vermehrte Verwendung des Internets und der Sozialen Medien – sind nun in die neue DSGVO eingeflossen. Grundsätzlich gilt, dass Firmen wie Kramas, die sich an das bisher gültige DSG 2000 gehalten und ausschließlich Daten verarbeitet haben, die zur Erfüllung eines vertraglichen Arbeitsauftrages oder gesetzlicher Bestimmungen notwendig sind, kaum Änderungen in der Datenverarbeitungsstruktur vornehmen müssen.
In unserem Fall heißt das, dass wir – wie bisher – die zum Zwecke der Durchführung eines Verwaltungsauftrages notwendigen Daten verarbeiten. Allgemein gilt für Kramas, dass alle Daten abgesichert verwahrt werden.
Unsere Kundenzeitung ist daher auch auf unsere Informationspflicht unseren Kunden gegenüber ausgerichtet. Einzelne Artikel repräsentieren aber auch einen gewissen Werbecharakter. Da wir dafür persönliche Kontaktdaten natürlich im Sinne der DSGVO verarbeiten, kann man sich – wenn man die Kundenzeitung nicht mehr zugesendet erhalten möchte – aus der Adressdatei streichen lassen.